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Infos - Schnupperlehre
Schnupperlehre WÄHREND der Unterrichtszeit

Bei berufspraktischen Tagen als Schulveranstaltung, sind die Schüler/Innen in gleicher Weise kranken- und unfallversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion.

Bei der individuellen Berufsorientierung während der Unterrichtszeit handelt es sich um eine schulbezogene Veranstaltung. Die Schüler sind in gleicher Weise krankenversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion.
 

Unfallversicherung während der Unterrichtszeit bei schulbezogener Veranstaltung

  • Der Betriebsinhaber muss keine Meldung bei der AUVA erstatten und keinen Beitrag leisten.

  • Die Berufsorientierung während der Unterrichtszeit kann an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr erfolgen, wenn es sich um Schüler ab der 8. Schulstufe handelt.

  • Die Erlaubnis für eine individuelle Berufsorientierung muss vom Klassenvorstand erteilt werden. 

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Schnupperlehre AUSSERHALB der Unterrichtszeit

Eine individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. nach dem täglichen Unterricht oder während der Ferien) ist nur bei Schülern im oder nach dem achten Schuljahr möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt.

Der Krankenversicherungsschutz besteht meist durch die Mitversicherung bei den Eltern.

Unfallversicherung außerhalb der Unterrichtszeit

  • Der Betriebsinhaber muss keine Meldung bei der AUVA erstatten und keinen Beitrag leisten.

  • Die Schnupperlehre darf höchstens 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr erfolgen.

KONTAKT

Zeileisstraße 1, 4600 Wels

Sekreteriat: 07242 2356512

Direktion: 07242 2356510

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Leeres Klassenzimmer
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